Gemeinschaftspraxis Dr. Busch & Dr. Buchheit
Hausärztliche Gemeinschaftspraxis
Häufige Fragen
Dr. Busch & Dr. Buchheit
Prinzregentenstraße 4
66981 Münchweiler/Rodalb
06395/92180
Brauche ich einen Termin?
Nicht unbedingt. Unsere Praxis ist sowohl eine Bestellpraxis als auch eine Akutpraxis. Notfälle kommen grundsätzlich sofort dran. Für längerdauernde Untersuchungen und Behandlungen ist es besser, einen Termin zu vereinbaren, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Aber auch ohne Termin werden Sie - wenn Sie während unserer Sprechzeiten kommen - so rasch es geht, behandelt. Terminvereinbarung ist über unser Praxistelefon 06395 / 92 18 0 möglich.
Werden Hausbesuche durchgeführt?
Für uns als Hausärzte sind Hausbesuche selbstverständlich. Normalerweise machen wir unsere Hausbesuche zwischen 12 und 16 Uhr, selten auch abends. In dringenden Fällen besuchen wir auch aus der Sprechstunde heraus. Hausbesuche werden auch von unseren Arzthelferinnen und Krankenschwestern (für Blutentnahmen und Wundbehandlungen) durchgeführt. Falls Sie einen Hausbesuch benötigen, rufen Sie unser Praxistelefon 06395 / 92 18 0 an.
Und nachts?
Die ärztliche Versorgung ist rund um die Uhr gesichert. Näheres erfahren Sie auf der Seite Notfall.
Welchen der beiden Ärzte kann ich aufsuchen?
Wir führen eine Gemeinschaftspraxis. Das heißt, Sie können jeden von uns beliebig aufsuchen, selbstverständlich auch abwechselnd oder beide an einem Tag, je nach Wartezeit oder Lust und Laune. Ausnahmen gibt es lediglich durch unsere verschiedenen Qualifikationen: Bestimmte Untersuchungen (wie Ultraschall) oder Behandlungen (wie Akupunktur, Neuraltherapie oder kleine Operationen) führt nur jeweils einer von uns beiden durch. Lassen Sie sich von unseren Helferinnen beraten oder fragen Sie uns direkt!
Ist die Praxis für alle Kassen zugelassen?
Selbstverständlich. Wir behandeln sowohl Kassenpatienten als auch Privatpatienten.
Ich habe einen anderen Hausarzt oder war in diesem Quartal schon bei einem anderen Arzt. Brauche ich eine Überweisung?
Seit der Einführung der Praxisgebühr ist es erforderlich, daß ein gültiger Überweisungsschein (entweder für Allgemeinmedizin oder für Innere Medizin) vorgelegt wird. Ansonsten sind wir gezwungen, nochmals die Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro einzukassieren. Die Quittung über die schon gezahlte Praxisgebühr ist leider nicht ausreichend.